Zum 01.01.2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft.
Damit müssen Neubauten mit Bauantragsstellung ab Januar 2009 ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken.
Aufgrund hoher Energiepreise und der Klimaschutzdiskussion sind erneuerbare Energieformen wie z.B. Photovoltaik, Solartechnik (Warmwasseraufbereitung zum Nulltarif!) und Wärmepumpe zu sinnvollen, geldeinsparenden und nachhaltigen Alternativen geworden.