Erneuerbare Energien Wärmegesetz 2009

Zum 01.01.2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft.
Damit müssen Neubauten mit Bauantragsstellung ab Januar 2009 ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken.

Aufgrund hoher Energiepreise und der Klimaschutzdiskussion sind erneuerbare Energie­formen wie z.B. Photovoltaik, Solartechnik (Warmwasseraufbereitung zum Nulltarif!) und Wärmepumpe zu sinnvollen, geldeinsparenden und nachhaltigen Alternativen geworden.

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