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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

von | Feb 7, 2014 | 0 Kommentare

Zum 01.01.2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in Kraft. Damit müssen Neubauten mit Bauantragsstellung ab Januar 2009 ihren Wärmeenergiebedarf anteilig aus erneuerbaren Energien decken. Aufgrund hoher Energiepreise und der Klimaschutzdiskussion sind erneuerbare Energieformen wie z.B. Photovoltaik, Solartechnik (Warmwasseraufbereitung zum Nulltarif!) und Wärmepumpe zu sinnvollen, geldeinsparenden und nachhaltigen Alternativen geworden.

Investieren auch Sie in die Zukunft!

Dabei stehen Ihnen – je nach Projekt – verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Das verabschiedete “Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz legt fest, in welcher Weise Bauherren durch finanzielle Förderungen unterstützt werden, wenn sie die Aspekte der erneuerbaren Energien im Rahmen ihres Bauprojektes berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie bei der Planung und Realisierung Ihres Projektes – selbstverständlich auch außerhalb von Würzburg! Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es um das Thema Erneuerbare Energien geht.